Stadt Münster: Homepage des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung

Seiteninhalt

Der Flächennutzungsplan

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das zentrale Steuerungsinstrument für eine nachhaltige Siedlungs- und Freiflächenentwicklung. Er stellt die Planungsziele für die nächsten Jahre in den wichtigsten Bereichen der Stadtentwicklung dar.
Der Flächennutzungsplan beinhaltet als öffentlich diskutiertes Leitbild die zum Ausgleich gebrachten Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Politik und der Verwaltung. Er ist wichtige Grundlage für die Bebauungspläne, die mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die städtebauliche Entwicklung in den Teilgebieten der Stadt Münster konkretisieren.

Zu den Inhalten des Flächennutzungsplans gehören im Wesentlichen Wohn-, Misch-, Gewerbe-, Industrie- und Gemeinbedarfsflächen, dazu Sondergebiete und Bereiche, die künftig bebaut oder umgenutzt werden können. Gebiete, die nicht bebaut werden sollen - wie zum Beispiel Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen - gehören ebenso zum Flächennutzungsplan wie die wichtigsten Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen.

Kontakt:

Gerd Franke, Telefon 02 51/4 92-61 10, FrankeGerd@stadt-muenster.de


Der Flächennutzungsplan im Internet


FNP-Änderungen im Verfahren

Was ist eine Flächennutzungsplan-Änderung?

In einem Flächennutzungsplan (FNP) werden viele unterschiedliche Planungsabsichten und Standortentscheidungen für das gesamte Stadtgebiet in einem Plan zusammengefasst. Gesetzliche Aufgabe des FNP ist die Darstellung, welche Art der Bodennutzung sich für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und aus den voraussehbaren Bedürfnissen einer Gemeinde ergeben.

Ändern sich die im FNP dargestellten Bedürfnisse oder städtebaulichen Zielsetzungen für eine Teilfläche des FNP, dann ist der FNP durch ein FNP-Änderungsverfahren teilräumlich entsprechend anzupassen. Zu einer FNP-Änderung gehören eine Planzeichnung, aus der die beabsichtigte Änderung der Plandarstellung ersichtlich ist, sowie eine textliche Begründung, in der Anlass und Ziele der FNP-Änderung erläutert werden.
Nachdem der Rat einer Gemeinde eine FNP-Änderung abschließend beschlossen hat, muss anschließend diese FNP-Änderung noch von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Durch die Veröffentlichung der Genehmigungsverfügung im Amtsblatt der Gemeinde wird die FNP-Änderung rechtswirksam und der FNP der Gemeinde stellt ab diesem Zeitpunkt für den betreffenden Teilraum den neuen Planinhalt dar.

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplans - Herausnahme der Entlastungsstraße Nord

Zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster in den Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost - Herausnahme der Entlastungsstraße Nord - fand am Mittwoch, 25.04.2012, um 18.30 Uhr in der Agora des Bürgerhauses Kinderhaus, Idenbrockplatz 8, 48159 Münster, eine Bürgeranhörung statt. - mehr...


Impressum